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01.09.2010
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Antikriegstag 2010

 
Rechtsschutz

Auf Antrag und nach Prüfung gewähren die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund ihren Mitgliedern Rechtsschutz in allen Arbeits- und Sozialrechtsfragen. 

Ratsuchende Gewerkschaftsmitglieder wenden sich zuerst an ihre jeweilige Gewerkschaft. Diese entscheidet dann, ob ggf. die DGB Rechtsschutz GmbH mit der Angelegenheit betraut wird oder ein anderer für das Mitglied aussichtsreicher Weg der Beratung oder des Rechtsschutzes gesucht wird. 

Den umfassenden Rechtsschutz besitzt aber nur, wer nach der Satzung der jeweiligen Mitgliedsgewerkschaft den festgelegten Beitragssatz bezahlt, also auch den verminderten Beitragssatz bei Arbeitslosen oder Rentnern. Neu eingetretene Mitglieder haben in der Regel eine Wartefrist von drei Monaten, bis sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. 

Abweichungen hiervon, bzw. die genaueren Einzelheiten sind bei den jeweiligen Branchengewerkschaften zu erfragen. 

Sie finden uns im 4. Stock des DGB – Hauses Nürnberg 
 
DGB-Rechtsschutz GmbH
Kornmarkt 5-7
90402 Nürnberg
Tel.0911-2376-0
Fax.0911-2449398
Öffnungszeiten: Mo – Do. 8 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr Fr. 8 – 13 Uhr


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